Natürlich können wir auch außergerichtlich für ein Privatgutachten herangezogen werden. Hier geht es in erster Linie darum Werkleistungen zu begutachten, Mängel bzw. Schäden festzustellen oder eine Leistungsrechnung zu prüfen.
In der Regel kann somit eine außergerichtliche Einigung erzielt werden.